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Um Ihren sorgenfreien Ruhestand zu sichern, garantieren Ihnen die Versicherer eine lebenslange Rente.


Während der gesamten Rentenbezugszeit profitieren Sie von den erwirtschafteten Gewinnen der Versicherer. Außerdem können Sie regelmässig wählen, ob Sie Ihre Rente konstant, leicht steigend (teildynamisch) stärker steigend (dynamisch) oder auch verringert (fallend) laufen lassen wollen.


Sie können zwischen zwei Garantieformen im Todesfall wählen:

  • Rentengarantiezeit
  • Beitragsrückgewähr

Rentengarantiezeit: Im Falle des Todes vor Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit (z.B. 15 Jahre) wird die Rente - im Regelfall mit Gewinnanteilen - bis zum Ablauf der Garantiezeit an Ihre Angehörigen weitergezahlt.

Beitragsrückgewähr: Im Falle des Todes werden die eingezahlten Beiträge, abzüglich bereits ausgezahlter garantierter Renten an die Angehörigen ausgezahlt - im Regelfall mit Gewinnanteilen.


Um auch Ihre/n Partner/in optimal abzusichern, können Sie die Leistung Ihrer Rentenversicherung um eine Zusatzversicherung ergänzen. Dann erhält Ihr/e Partner/in nach Ihrem Tod eine lebenslange Rente in der vereinbarten Höhe.

 
 
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