
1. Januar 2005: Das »Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) trat in Kraft. Das Gesetz hebt die Ungleichbehandlung bei der Versteuerung von Pensionen und Renten auf. Die Altersversorgung in Deutschland wird neu geordnet. Das 3-Schichten-Modell löst das bisherige 3-Säulen-Modell ab.Das 3-Schichten-Modell teilt die Altersvorsorgeprodukte in drei verschiedene Bereiche auf, die unterschiedlich steuerlich gefördert werden. Neu in der 1. Schicht ist die sogenannte Basis-Rente - häufiger auch "Rürup-Rente" genannt.
Eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung steuerlicher, arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Gegebenheiten wird durch unser Haus umfangreich und professionell unterstützt.
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