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Die Basis-Rente zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Altersversorgung der Landwirte zu den staatlich anerkannten Produkten der Basisversorgung.

Sonderausgabenabzug in der Ansparzeit:                                                  

  • Beiträge in 2008 bis zu 66% von 20.000,- € = 13.200,- € abzugsfähig
  • jährliche Steigerung um 2%-Punkte bis 2025 auf 100% = max. 20.000,- €

Die Besteuerung im Rentenbezug:

  • alle Leistungen der Basis-Rente werden nachgelagert versteuert
  • der steuerpflichtige Anteil hängt vom Rentenbeginn ab
  • in 2008 werden alle Renten der Basisversorgung zu 56% versteuert
  • jährliche Steigerung um 2%-Punkte bis 2020 (= 80% Besteuerung)
  • danach jährliche Steigerung um 1%-Punkt bis 2040 (= 100% Besteuerung)

Die Produkteigenschaften:

  • lebenslange Rentenzahlung ab Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar, vererbbar, veräußerbar
  • keine Kapitalabfindung möglich
  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich
  • Hinterbliebenenrente möglich


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