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Die Basis-Rente zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Altersversorgung der Landwirte zu den staatlich anerkannten Produkten der Basisversorgung.
Sonderausgabenabzug in der Ansparzeit:
- Beiträge in 2008 bis zu 66% von 20.000,- € = 13.200,- € abzugsfähig
- jährliche Steigerung um 2%-Punkte bis 2025 auf 100% = max. 20.000,- €
Die Besteuerung im Rentenbezug:
- alle Leistungen der Basis-Rente werden nachgelagert versteuert
- der steuerpflichtige Anteil hängt vom Rentenbeginn ab
- in 2008 werden alle Renten der Basisversorgung zu 56% versteuert
- jährliche Steigerung um 2%-Punkte bis 2020 (= 80% Besteuerung)
- danach jährliche Steigerung um 1%-Punkt bis 2040 (= 100% Besteuerung)
Die Produkteigenschaften:
- lebenslange Rentenzahlung ab Vollendung des 60. Lebensjahres
- Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar, vererbbar, veräußerbar
- keine Kapitalabfindung möglich
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich
- Hinterbliebenenrente möglich

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